Kirchenvorstand

Dem Kirchenvorstand (KV) gehören folgende 12 gewählte Mitglieder an. Die Amtsperiode dauert von 2021 bis 2027 und hat am 05.09.2021 mit einer feierlichen Amtseinführung begonnen.

Im Folgenden werden die einzelnen KV-Mitglieder mit ihren Aufgabengebieten vorgestellt:

Ulrike Boppré

KV-Vorsitzende
AMeN-Kooperation
Finanzen
Gottesdienst
KiTa
Ökumene
Synode

Ingo Damm

Bau
Öffentlichkeitsarbeit
Claudia Diefenbach
(ausgeschieden zum 31.10.2022)

Gottesdienst
Jugend
Öffentlichkeitsarbeit
Protokoll
Stellvertret. Synode
Ulrike Diehl

Gottesdienst
Protokoll
Petra Opitz

AMeN-Kooperation
Öffentlichkeitsarbeit
Dennis Pfaff

Bau
Jugend
Franziska Quint

Finanzen
Jugend
KiTa
Kollektenkasse
Protokoll
Dr. Margit Ruffing

AMeN-Kooperation
Gottesdienst
Öffentlichkeitsarbeit
Ökumene
Fedor Ruhose

Bau
Jugend

Dr. Thomas Schönfeld
(ausgeschieden zum 04.02.2024)
AMeN-Kooperation
Diakonie
Finanzen
Gottesdienst
Ökumene

Annkatrin Schultze

Öffentlichkeitsarbeit
Protokoll
Gudrun Söhne

Finanzen
Kollektenkasse
Ökumene
Protokoll
Stellvertr. Synode

Ehrenvorsitzender des KV ist Wilhelm Schmidt.

Mitglied kraft Amtes ist die jeweilige Pfarrperson. Sie ist zugleich der stellvertretende Vorsitzende des KV. 

Vorsitzende des KV ist Ulrike Boppré. 

Kontaktdaten

Ulrike Boppré

Ulrike Boppré

KV-Vorsitzende

Tel.: 06127 – 66455

Der Kirchenvorstand ist das von der Gemeinde gewählte Leitungsgremium der Kirche vor Ort. Er nimmt gemeinsam mit dem Pfarramt die Aufgaben der Kirchengemeinde wahr und trägt insbesondere die Verantwortung für Finanzen, Gebäude und Grundstücke. Als „Arbeitgeber“ hat der Kirchenvorstand die Dienstaufsicht für die in der Gemeinde angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Weiterhin trägt er die Mitverantwortung für die Seelsorge und die Gottesdienstgestaltung und ist gemeinsam mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Gemeindeleben verantwortlich. So nimmt er gemeinsam mit dem Pfarrer die geistliche Leitung der Gemeinde wahr.

Die gemeinsamen Aufgaben und jeweiligen Zuständigkeiten des Kirchenvorstands und des Pfarramts sind in der Kirchengemeindeordnung (KGO) festgelegt.