Kirchenvorstandswahl 2021

Am Sonntag, 13. Juni 2021, fanden in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) Kirchenwahlen statt. Auch hier bei uns in Naurod wurde an diesem Sonntag der neue Kirchenvorstand (KV) gewählt, der die Gemeinde in den kommenden sechs Jahren von 2021 – 2027 leiten wird.

Kandidierende

Ulrike Boppré
Ingo Damm
Claudia Diefenbach
Ulrike Diehl
Petra Opitz
Dennis Pfaff
Franziska Quint
Dr. Margit Ruffing
Fedor Ruhose
Dr. Thomas Schönfeld
Annkatrin Schultze
Gudrun Söhne

Alle 12 Kandidierenden wurden gewählt und sind somit Mitglieder des neuen Kirchenvorstands!

Wahlanalyse der Wahl 2021

Stimmberechtigte Gemeindeglieder1488
abgegebene Stimmen insgesamt392
davon Briefwahl224
prozentuale Wahlbeteiligung26,30 %
davon prozentuale Briefwahl-Beteiligung63,00 %
ungültige Stimmen15
ausgefüllte Stimmzettel nach Verfahren A, d.h. die gesamte Liste wurde angekreuzt62,00 %
Durchschnittsalter der Gewählten50,7 Jahre
jüngstes / ältestes KV-Mitglied26 / 65
gewählte Frauen / Männer8 / 4

Kleine Wahlstatistik der KV-Wahlen

Jahr19791985199119972003200920152021
Stimmberechtigte—-2103208320091891180516741488
Abgegebene Stimmen449571583634714651557392
Davon Briefwahl—-66122179188175193224
Prozentuale Beteil.16,00 %27,00 %28,00 %31,00 %37,00 %36,00 %33,00 %26,30 %

Wahlvoraussetzungen

Die Wahlen zum Kirchenvorstand finden gemäß der Kirchengemeindewahlordnung (KGWO) der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) statt.

Wer darf wählen?
(Auszug aus der KGWO)

§ 2. Wahlrecht
(1) Die Mitglieder des Kirchenvorstands werden von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern in gleicher, freier, allgemeiner, geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt.
(2) Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.
(3) […]

§ 3. Wählerverzeichnis
(1) Das Verzeichnis der Wahlberechtigten wird aus dem Gemeindemitgliederverzeichnis gebildet. Es enthält: Zuname, Vorname, Geburtstag, Wohnung. […]
(2) Die Gemeindemitglieder können bis 14 Tage vor der Wahl Auskunft verlangen, mit welchen Angaben sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Gemeindemitglieder sind spätestens vier Wochen vor der Wahl auf diese Möglichkeit im Gottesdienst und auf andere geeignete Weise hinzuweisen.
(3) […]

Erläuterungen für die Nauroder Kirchengemeinde

zu § 2 (2)
Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder der evangelischen Kirchengemeinde Naurod, die am 13.06.2021 14 Jahre alt sind, auch wenn sie noch nicht konfirmiert sind.

zu § 2 (3)
Ebenso sind alle Mitglieder der EKHN, die in einem anderen Ort wohnen und durch Umgemeindung Nauroder Gemeindemitglieder geworden sind, wahlberechtigt.
Alle diejenigen, die bis zum Wahltag in die Evangelische Kirche eingetreten sind, sind ebenfalls wahlberechtigt.

zu § 3 (2)
Alle Gemeindemitglieder der evangelischen Kirchengemeinde Naurod haben das Recht, bis 14 Tage vor der Wahl Auskunft über die im Wählerverzeichnis enthaltenen Daten zu verlangen. Auf diese Möglichkeit wird im Vorfeld im Gottesdienst ausdrücklich hingewiesen. Ebenso wird mit diesem Hinweis hier in der Homepage der Kirchengemeinde der kirchenrechtlichen Vorschrift entsprochen.

Wie viele Kandidierende darf man wählen?
Nach § 7 umfasst gemäß der Größe der Kirchengemeinde mit bis zu 2.000 Gemeindemitgliedern der Kirchenvorstand 6 bis 14 Mitglieder. Der amtierende Kirchenvorstand hat beschlossen, dass der neue KV wie bisher aus 12 Mitgliedern bestehen soll. Zur Wahl stehen am 13. Juni 12 Kandidierende.

Auf dem Stimmzettel dürfen bis zu 12 Namen angekreuzt werden. Wenn weniger als 12 Namen angekreuzt sind, ist der Stimmzettel dennoch gültig.
Neu ist nach §18 Absatz 2, dass der Stimmzettel neben der Möglichkeit der Einzelabstimmung auch die Möglichkeit enthalten wird, der gesamten Kandidierendenliste mit einem Ankreuzen zuzustimmen.

Da der Nauroder Wahlvorschlag genauso viele Kandidierende enthält wie Kirchenvorstandsmitglieder gewählt werden können, sind nach § 20 Absatz 2 Satz 2 KGWO nur diejenigen gewählt, die die meisten, mindestens aber mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten haben. Bekommen Kandidierende weniger als 50% der abgegebenen Stimmen, so besteht der Kirchenvorstand vorerst aus entsprechend weniger Personen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann dann der Kirchenvorstand neue Mitglieder nachberufen, um wieder aus 12 Mitgliedern zu bestehen .

Wo gibt es weitere Informationen?
Auf der Seite der EKHN finden Sie weitere Details zur Kirchenwahl 2021.

(Alle Angaben ohne Gewähr.)