Mitglied werden

Was tun, wenn ich (wieder) in die evangelische Kirche eintreten möchte?

Offene Kirchentür

Mitglied der Kirche wird man durch die Taufe, die zu jedem Lebensalter möglich ist.

Wer als getaufter Christ aus welchen Gründen auch immer einmal aus der Kirche ausgetreten ist, gerne aber wieder Mitglied werden möchte, kann jederzeit den Wiedereintritt vollziehen. Selbstverständlich erfolgt dafür nicht noch einmal eine Taufe.

Die Mitarbeiter des Kirchenladens „Schwalbe 6“ in der Schwalbacher Str. 6 in Wiesbaden nehmen Ihre Eintrittserklärung gerne auf. Ebenso können Sie bei Ihrem Pfarramt Ihren Wiedereintritt erklären.

Bei dem Wunsch, wieder in die Kirche einzutreten oder von einer anderen Konfession zur evangelischen Kirche „überzutreten“, zu konvertieren, schauen Sie einfach im Kirchenladen vorbei oder vereinbaren ein Gespräch mit Ihrer Pfarrerin (oder auch einem anderen Pfarrer / einer anderen Pfarrerin der Evang. Kirche in Hessen und Nassau EKHN). In diesem Gespräch wird sicher auch die Frage thematisiert, welche Ursache(n) zu dem damaligen Austritt geführt haben.

Anschließend werden die Personalien aufgenommen und Datum und Dokumenten-Nr. des Austritts. Mit der Unterschrift unter die Eintrittserklärung ist der Eintritt bereits vollzogen.

Bei dem Gespräch wird dann in der Regel ein Sonntag vereinbart, an dem Sie erstmals wieder am Abendmahl teilnehmen.

In diesem Sinne: herzlich willkommen in Ihrer evangelischen Kirchengemeinde und in Ihrer evangelischen Kirche!